Eine Eintrittskarte in die sichere, weil wirtschaftlich abgefederte Selbstständigkeit ist die Niederlassung mit vertragsärztlicher Zulassung. Diese Zulassung, die vom Zulassungsausschuss verliehen wird, ist quasi die Lizenz zum Abrechnen. Abgerechnet wird nicht mit dem gesetzlich versicherten Patienten und auch in der Regel nicht direkt mit dessen Krankenkasse, sondern mit der für den Arzt zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, und zwar nach dem „einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen“, kurz EBM. Diese Gebührenordnung ist bundesweit gültig und definiert den Inhalt aller abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen nach Art, Umfang und Vergütungspauschale.
Natürlich dürfen Vertragsärzte auch Patienten behandeln, die nicht gesetzlich versichert sind. Abgerechnet wird dann nicht nach dem EBM, sondern nach der GOÄ, der „Gebührenordnung für Ärzte“. Ein wesentlicher Unterschied zwischen privatärztlicher und vertragsärztlicher Abrechnung ist die im Durchschnitt höhere Vergütung der nach GOÄ erbrachten Leistungen. Mehr Geld für die gleiche Leistung also. Warum sollten Ärzte dann überhaupt eine Kassenzulassung anstreben? Wo sie doch angeblich vom GKV-System auch noch mit Budgetierungen und anderen einschränkenden Maßnahmen drangsaliert werden?
Zwei Gründe: Zum einen sind fast 88 % der Deutschen gesetzlich krankenversichert, das sind 73,4 Millionen Menschen (Stand: Juli 2020, Quelle: vdek). Privatärzte müssen also oft um „Kunden“ werden, während die Wartezimmer der meisten Kassenärzte stets gut gefüllt sind. Außerdem ist auch der Privatarzt an die GOÄ gebunden, er kann also seine Honorare nicht willkürlich festlegen.
Ein im Einzelfall jedoch entscheidender Vorteil des Verzichts auf eine Zulassung ist die Niederlassungsfreiheit. Privatärzte sind nicht an die Bedarfsplanung gebunden, können sich also an jedem beliebigen Ort niederlassen. Auch die Verlegung an einen anderen Ort ist ohne großes Tamtam möglich.
Als Journalistin kümmert sie sich um den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IWG, verfasst Pressetexte und plant Veranstaltungen ...
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